Chancen für ländliche Regionen nutzen: Kreis-SPD will Uber & Co. regulieren

Veröffentlicht am 25.02.2019 in Bundespolitik

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit an einer Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Das Kernziel: Ridesharing-Dienste ermöglichen, also Anbieter wie z. B. Uber, die mehrere Personen mit ähnlichen Fahrtzielen in einem Fahrzeug befördern. „Wir sehen hier sowohl Chancen als auch Risiken“, erläutert der SPD-Kreisvorsitzende Andreas Mehltretter. „Erfahrungen zeigen, dass in den Städten wegen solcher Dienste Leute vom öffentlichen Nahverkehr auf das Auto umsteigen, also noch mehr Autos im Stau stehen. Im ländlichen Raum kann Ridesharing aber die Versorgung durch öffentlichen Nahverkehr verbessern.“ Die Genossen im Landkreis haben sich daher gegenüber ihrer Bundestagsfraktion und dem Bundesverkehrsministerium positioniert und einen Forderungskatalog aufgestellt.

„Die wichtigste Forderung ist, dass es keine Rosinenpickerei gibt, damit öffentlicher Nahverkehr und Taxi-Gewerbe nicht verdrängt werden”, erklärt Victor Weizenegger, Mobilitätsexperte im SPD-Kreisvorstand. „Die Landkreise müssen bei den Betriebsgenehmigungen genügend Spielraum behalten: Wo es eine gute Abdeckung mit Bus und Bahn gibt, braucht es kein Ridesharing. Ridesharing soll aber dort möglich sein, wo häufige Linienverbindungen wegen zu geringer Nachfrage nicht möglich sind, also zum Beispiel zwischen kleinen Ortsteilen.“ So würde der öffentliche Nahverkehr auf dem Land effektiv gestärkt.

Im Freisinger Landkreis könnten durch Ridesharing zum Beispiel Orte und kleine Siedlungen in der Hallertau besser miteinander verbunden werden. „Wer beispielsweise von Tegernbach nach Hörgertshausen will, findet keine brauchbare ÖPNV-Verbindung. Dabei ist die Distanz gar nicht so groß. Ridesharing kann hier den öffentlichen Nahverkehr gut ergänzen“, so Weizenegger.

Konkret fordert die SPD im Kreis Freising daher, dass Ridesharing-Dienste im Gegensatz zu Taxis keinen Gelegenheitsverkehr mitnehmen dürfen und auch nicht an Taxi-Ständen halten dürfen, sondern eine Vorbestellung nötig ist, dass die Dienste in bestehende Tarifverbünde wie den MVV einzugliedern sind und dass die Ridesharer nur an Haltestellen halten dürfen. Dafür können gegebenenfalls auch Bedarfshaltestellen eingerichtet werden.
 

Hier finden Sie das Positionspapier des SPD-Kreisverbands.

 

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